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Betriebliche Altersvorsorge

Nur der Arbeitgeber hat Einfluss auf die Auswahl der Versicherungsgesellschaft.
Die sogenannte Portabilität ermöglicht dem Arbeitnehmer seine Betriebliche Altersvorsorge zu einem neuen Arbeitgeber zu portieren. Da der Arbeitnehmer Anrecht auf die Betriebliche Altersvorsorge hat, muss der Altersvorsorgeversicherungs-Vertrag übernommen werden.
Die Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge ist an die Deutsche Rentenversicherung gekoppelt. Die normale Altersrente wird vom Rententräger geleistet.
Beide Parteien können die betriebliche Altersvorsorge bezahlen.Die betriebliche Altersversorgung kann direkt aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers heraus finanziert werden. Bei den Steuern kann es so Vorteile geben.
Zu Beginn der Rente kann sich der Vorsorgesparer bis zu 30% seines angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen.
Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsermessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind sozialabgabenfrei.
Zusätzliche steuerliche Vorteile, die variabel auf die jeweilige betriebliche Altersversorgung und den Zeitpunkt der Versorgungszusage zugeschnitten sind.
Bis zu 30% des eingezahlten Kapitals können direkt ausgezahlt werden. Bei Kapitalwahlrecht sogar das gesamte angesparte Kapital der betrieblichen Altersversorgung.

Altersvorsorge







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